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Honorar und Konditionen

Meine Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars zuzüglich Mehrwertsteuer und Spesen nach Zeitaufwand abgerechnet. Zu vergüten sind unabhängig von einem Prozessergebnis alle anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch und Telefon- oder E-Mail-Anfragen sowie Reisezeiten. Insbesondere gehören dazu sämtliche Zeitaufwendungen, die für das Aktenstudium, die Beratung, die Korrespondenz mit der Klientschaft und Dritten, das Verfassen von Rechtsschriften, die Vorbereitung von Verhandlungen und die Vertretung vor Gerichten und Behörden inkl. Weg aufgewendet werden.
 

Rechnungsstellung

In der Regel ist ein Kostenvorschuss in der Höhe des zu erwartenden Aufwandes zu leisten. Bei Beendigung des Mandates oder auf Wunsch erfolgt eine detaillierte Rechnungsstellung. Dabei werden meine Bemühungen, die dafür benötigte Zeit und die Auslagen detailliert erfasst. Bei länger dauernden Mandaten werden Zwischenrechnungen gestellt.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die Mietrecht, Strafrecht oder Strassenverkehrsrecht abdeckt, kontaktieren Sie diese bitte vorab und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung den Rechtsfall abdeckt und ob Sie selber einen Anwalt mandatieren dürfen (freie Anwaltswahl). Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung frühzeitig um eine schriftliche Kostengutsprache, damit die Kostenübernahme durch die Versicherung sichergestellt ist. Gegenüber mir bleiben Sie Honorarschuldner, auch wenn die Rechtsschutzversicherung mein Honorar (teilweise) übernimmt.

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Näheres entnehmen Sie bitte der Checkliste des Schweizerischen Anwaltsverbandes.

Amtliche Verteidigung

Werden im Strafverfahren schwerwiegende Vorwürfe gegen Sie erhoben oder handelt es sich zumindest nicht um einen Bagatellfall, habe Sie unter Umständen Anspruch auf eine amtliche Verteidigung. Sprechen Sie mich darauf an.

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