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Mietrecht
Als spezialisierter Rechtsanwalt im Mietrecht mit langjähriger Erfahrung kann ich Sie als Wohn- oder Geschäftsraummieter u.a. bei den nachfolgenden Fragestellungen kompetent beraten und vertreten.
Abschluss Mietvertrag Verstehen Sie Formulierungen im Mietvertrag nicht? Haben Sie Zweifel, ob Sie einen vorgelegten Wohn- oder Geschäftsraummietervertrag abschliessen sollen? Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne.
Anfangsmietzins Hat der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem Vormietzins erhöht? Möchten Sie den Anfangsmietzins überprüfen lassen? Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne. Achtung: Der Anfangsmietzins muss innerhalb von 30 Tagen nach der Übergabe des Mietobjekts angefochten werden.
Mietzinserhöhung Haben Sie eine Mietzinserhöhung erhalten? Verstehen Sie Begriffe wie "Referenzzinssatz", "allgemeine Kostensteigerung", "Teuerungsausgleich" oder "wertvermehrende Investitionen" nicht? Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne und zeige Ihnen die Chancen und Risiken einer Anfechtung auf. Achtung: Die Mietzinserhöhung muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden.
Mängel am Mietobjet Hat Ihr Mietobjekt Schimmel? Werden Sie von Baulärm im Gebäude oder in der Nachbarschaft gestört? Funktioniert die Heizung nicht? Wenden Sie sich an mich. Ich berate Sie gerne und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.
Nebenkosten Haben Sie eine Nebenkostenabrechnung mit einem hohen Nachzahlungssaldo erhalten? Verstehen Sie die einzelnen Positionen in der Nebenkostenabrechnung nicht? Möchten Sie die Nebenkostenabrechnung überprüft haben? Melden Sie sich bei mir. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Kündigung / Erstreckung Mietverhältnis Wurde Ihnen die Wohnung oder die Geschäftsräume gekündigt? Wenden Sie sich an mich. Ich berate Sie gerne im Zusammenhang mit der Anfechtung der Kündigung und der Erstreckung des Mietverhältnisses. Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtugsbehörde angefochten werden.